Das Beethoven-Haus Bonn folgt einem besonderen Schutz- und Hygienekonzept nach den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Besucherzahl des Beethoven-Hauses wird stark begrenzt: Die Zeitfenster-Tickets berechtigen zum Einlass zum aufgedruckten Termin. Die Aufenthaltsdauer in der Ausstellung ist auf 60 Minuten beschränkt.
Wir sind verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit aller Besuche zu gewährleisten. Bitte hinterlegen Sie vor Ihrem Ausstellungsbesuch die Kontaktdaten aller Besucher*innen, die mit Ihren Tickets erscheinen, auf www.anmeldung.nrw . Die erhobenen Daten werden ausschließlich den gesetzlichen Vorgaben gemäß verwendet und fristgerecht wieder gelöscht.
Bitte beachten Sie außerdem, dass für den Besuch ein Nachweis über einen tagesaktuellen, negativen Schnelltest vorgelegt werden muss (kein Selbsttest).
Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske in allen öffentlichen Bereichen
Beachtung des Mindestabstands von 1,50 Metern
Beachtung der Hygieneregeln
Aufgrund eines veränderten COVID-Infektionsgeschehens besteht immer das Risiko einer kurzfristigen Schließung der Ausstellung bzw. Absage von Veranstaltungen und der Veränderung der bestehenden Besucherregelungen.